Jeder Schwangeren steht eine ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft zur Verfügung. Hierdurch sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter und Kind abgewendet werden und Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und der Behandlung zugeführt werden.
Diese Vorsorge wird durch sog. Mutterschaftsrichtlinien geregelt. Bei der Schwangeren werden in regelmäßigen Abständen Urinuntersuchungen auf Eiweiß und Zucker, sowie ein Urinsediment durchgeführt.
Außerdem werden Gewicht, Blutdruck und der Hämoglobingehalt des Blutes kontrolliert. Das Wachstum der Gebärmutter und die Lage des Kindes werden bestimmt. Ab etwa der 28. Schwangerschaftswoche werden mit Hilfe des Wehenschreibers (CTG) die fetale Herzfrequenz und die Wehen registriert (siehe Abbildung).
Vorgesehen sind in den Mutterschaftsrichtlinien mindesten 3 Ultraschalluntersuchungen und zwar in der 9.-12., in der 19.-22. und in der 29.-32. Schwangerschaftswoche (SSW). Blutuntersuchungen zur Feststellung des Immunstatus bezüglich verschiedener Infektionskrankheiten (u.a. Röteln, Toxoplasmose) werden zu Beginn einer Schwangerschaft und je nach Immunität im weiteren Verlauf kontrolliert.
Grundsätzlich wird in meiner Praxis bei jeder Schwangeren der sog. Blutzuckerbelastungstest zur Feststellung eines Gestationsdiabetes (Blutzuckererkrankung während der Schwangerschaft) in der 20. – 24. SSW durchgeführt.
Die Berechnung des Geburtstermins ist mit Hilfe eines Online-Geburtsterminrechners (z. B. auf www.eltern.de) möglich.